Dreister geht immer. Im Internet werden teilweise ganze Webseiten 1:1 kopiert, oder es stehen Seiten zur Verfügung, die ausschließlich Inhalte anbieten, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Prominente Beispiele der jüngeren Vergangenheit waren Kinox.to und Boerse.to.

Wenn kein anderes Mittel hilft, das heißt, wenn Takedown (DMCA-Notice) – Versuche gescheitert sind, sich der Hoster nicht bewegt und auch an den Admin nicht heran zu kommen ist, kann eine rechts-verletzende Webseite oder URL vom ISP blockiert werden.

Dafür ist eine umfangreiche und lückenlose Dokumentation unbedingt erforderlich. Wir bieten Ihnen diesen Service an. Kommt der ISP unserer Aufforderung nicht nach, liegt Ihnen bereits die nötige Dokumentation vor, die Sie brauchen, um Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

In dem Fall verweisen wir Sie gerne an eine spezialisierte und erfahrene Kanzlei, da wir selber keine Rechtsberatung anbieten.